FAQ + AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Himmelblau Rust
I. Allgemeines
I.1) Himmelblau Rust, Inhaberin Nicole Lackner, Conradplatz 9, 7071 Rust – im Folgenden kurz
als (das) Himmelblau Rust bezeichnet – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt).
Diese AGB gelten sohin für sämtliche mit Himmelblau Rust abgeschlossenen Verträge. Die
vorliegenden AGB regeln die Inanspruchnahme der von Himmelblau Rust angebotenen
Leistungen, durch die Brautleute / die Kunden (im Folgenden auch kurz (der) „Veranstalter“
genannt), sowie die sich daraus ergebenden beiderseitigen Rechte und Pflichten. Die
gegenständlichen AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
Himmelblau Rust und dem Veranstalter, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird. Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der
Veranstalter unterwirft sich diesen AGB. Nebenabreden zu diesen AGB sowie Änderungen
und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom
Schriftformerfordernis.
I.2) Der Veranstalter anerkennt mit der ersten Annahme von Leistungen des Himmelblau Rust die
gegenständlichen AGB und dabei insbesondere auch die darin enthaltenen
Stornobedingungen. Spätestens mit der Leistung der ersten Anzahlung bestätigt der
Veranstalter auch verbindlich, die gegenständlichen AGB vollständig erhalten, gelesen und
verstanden zu haben.
I.3) Himmelblau Rust ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden AGB zu ändern. Für bereits
abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als
vereinbart.
I.4) Fal ls die gegenständl ichen AGB einem Verbrauchergeschäf t im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zugrunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG
sowie die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in den vorliegenden AGB nicht
zulässigerweise davon abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
II. Vertragsabschluss / Leistungsumfang / Leistungen Dritter / Eigentumsvorbehalt
II.1) Die Angebote von Himmelblau Rust sind jeweils als verbindlich aufzufassen. Angebote von
Himmelblau Rust an den Veranstalter sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und
schriftlich etwas anderes bestimmt wurde. Himmelblau Rust erachtet sich mangels
gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung an jedes Himmelblau Rust-Angebot für längstens
sieben Tage, gerechnet ab dem Datum des Angebotes gebunden (Bindungsfrist).
Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung des von Himmelblau Rust erstellten
schriftlichen Angebotes samt der gegenständlichen AGB durch den Veranstalter, Übergabe
dieser unterfertigten Urkunden an Himmelblau Rust und Eingang der ersten Anzahlung in
Höhe von € 4.000,00 auf dem von Himmelblau Rust bekannt gegebenen Konto – all dies
innerhalb der Bindungsfrist. Nach ungenutztem Ablauf der Bindungsfrist verliert das Angebot
von Himmelblau Rust mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit und Verbindlichkeit.
II.2) Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen des Himmelblau Rust werden mit einem
Stundensatz von € 50,00 zuzüglich Ust verrechnet, wenn der Vertragsabschluss vom
Veranstalter ohne im Einfluss von Himmelblau Rust liegende Gründe abgelehnt wird.
II.3) Der zwischen Himmelblau Rust und dem Veranstalter abgeschlossene Vertrag wird für die
Dauer einer einmaligen Erfüllung zum vereinbarten Termin geschlossen.
II.4) Veranstalter im Sinne der gegenständlichen AGB und im Sinne abgeschlossener Verträge
sind mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute. Handelt es sich beim Veranstalter um
zwei oder mehr Personen, so haftet jede von ihnen für die gesamten übernommenen
Verpflichtungen zur ungeteilten Hand.
II.5) Die von Himmelblau Rust dem Veranstalter angebotenen Leistungen beinhalten ein breites
Spektrum. Der konkrete Leistungsumfang des jeweiligen Vertrages ergibt sich aus dem von
Himmelblau Rust erstellten Angebot. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
II.6) Himmelblau Rust ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen
Dritter, insbesondere den aus dem von Himmelblau Rust erstellten Angebot ersichtlichen
Cateringpartner zu bedienen.
II.7) Die von Himmelblau Rust erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des
in Rechnung gestellten Honorars im Eigentum von Himmelblau Rust. Dies gilt auch für
geistiges Eigentum von Himmelblau Rust. Der Veranstalter ist daher vor Bezahlung des
vereinbarten Honorars nicht berechtigt, die von Himmelblau Rust erstellten und dem
Veranstalter übermittelten Konzepte, Projekte und Abläufe, etc. selbst umzusetzen, durch
sonstige Dritte umsetzen zu lassen oder auf andere Art und Weise zu seinem Vorteil zu
verwerten.
III. Mitwirkungspflicht des Veranstalters / Sonstige Pflichten und Haftungen des Veranstalters
III.1) Der Veranstalter verpflichtet sich Himmelblau Rust zeitgerecht und vollständig alle
Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen und zu übergeben, die für die
Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Der Veranstalter verpflichtet sich
zudem, Himmelblau Rust über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von
Bedeutung sind, umgehend zu informieren. Der Veranstalter trägt jeglichen Aufwand, Schaden
und Nachteil der dadurch entsteht, dass Arbeiten / Leistungen des Himmelblau Rust infolge
seiner unrichtigen, unvollständigen, nachträglich geänderten, verzögerten oder verspäteten
Angaben / Informationen entstehen, insbesondere Aufwendungen und Nachteile, welche
dadurch entstehen, dass Arbeiten / Leistungen von Himmelblau Rust wiederholt werden
müssen oder sich verzögern.
III.2) Der Veranstalter ist ausschließlich selbst verpflichtet, die von ihm für die Durchführung des
Auftrages zur Verfügung gestellten Informationen / Materialien / Waren und sonstige Mittel auf
ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck und auf allfällige Urheber-, Kennzeichen-Rechte
oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und allenfalls erforderliche Zustimmungen einzuholen.
Eine Haftung für Schäden aus einer Verletzung derartiger Rechte wird von Himmelblau Rust
nicht übernommen. Eine allenfalls erforderliche Anmeldung bezüglich AKM und
Vergnügungssteuer / Lustbarkeitsabgabe erfolgt direkt durch den Veranstalter. Alle
diesbezüglichen Kosten, Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Veranstalters.
IV. Preise, Zahlungsfrist
IV.1) Die Preise von Himmelblau Rust verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils
gültigen Höhe.
a) Der Veranstalter ist verpflichtet, binnen 7 Tagen ab Datum des Angebotes auf das von
Himmelblau Rust bekanntgegebene Konto eine erste Anzahlung in Höhe von € 4.000,00
(1. Anzahlung) zur Einzahlung zu bringen. Erst nach fristgerechtem Eingang der
Anzahlung in Höhe von € 4.000,00 auf das von Himmelblau Rust bekannt gegebene
Konto und ebenso fristgerechtem Erhalt des vom Veranstalter unterfertigten Angebotes
samt der gegenständlichen AGB werden die von Himmelblau Rust angebotenen
Leistungen verbindlich für das angebotene Datum reserviert.
b) Spätestens 30 Werktage vor dem Veranstaltungstermin ist eine weitere Anzahlung in
Höhe von € 4.000,00 (2. Anzahlung) auf das von Himmelblau Rust bekannt gegebene
Konto zu leisten. Eine Einzahlungsbestätigung über diese zweite Anzahlung ist umgehend
per E-Mail oder per Fax an Himmelblau Rust zu übermitteln.
c) Der Restbetrag auf das vereinbarte Honorar ist binnen acht Tagen nach der Veranstaltung
zur Zahlung fällig.
d) Wir möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass eventuelle Preisänderungen vorbehalten
sind. Angebotene Preise beziehen sich auf die darauffolgende (Folgejahr)
Hochzeitssaison. Preise für Essen und Getränke können/müssen bei Bedarf aktuell an
geänderte Einkaufspreise angepasst werden.
Sämtliche Zahlungen sind auf folgendes Konto zu leisten: Nicole Lackner, IBAN: AT92 3301
2000 0191 5131 BIC:RLBBAT2E012, UID ATU 63602514 Handelsgericht Eisenstadt, LG
Eisenstadt.
Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch von Himmelblau Rust für jede
einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Bei Zahlungsverzug ist Himmelblau Rust berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu
berechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen – insbesondere als
Entgegenkommen an den Veranstalter – begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die
Verrechnung von 12 % Verzugszinsen. Für Mahnungen werden von Himmelblau Rust
Mahnspesen verrechnet.
IV.2) Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und wird entweder per Post oder aber
per E-Mail an die Rechnungsadresse geschickt. Der Veranstalter nimmt zustimmend zur
Kenntnis, dass Himmelblau Rust seine Rechnungen elektronisch als Anhang einer E-Mail im
Format PDF an die bekannte E-Mail-Adresse des Veranstalters versendet.
IV.3) Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis und ist damit ausnahmslos einverstanden, dass das
Himmelblau Rust spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung die genaue Angabe der
teilnehmenden Personen benötigt. Die im unterzeichneten Angebot angegeben
Teilnehmerzahl gilt jedoch als Mindestanzahl von teilnehmenden Personen und wird zur
Gänze in Rechnung gestellt (Garantie Zahl). Liegt die tatsächliche Anzahl der anwesenden
Gäste darunter, wird die im Angebot ersichtliche Anzahl an Personen auf alle Fälle in
Rechnung gestellt da das Angebot auf dessen Basis abgeschlossen wurde. Es erfolgt kein
Reduzierung der Gästeanzahl! Erhöht sie die Anzahl der Personen wird dies extra in
Rechnung gestellt, sprich wurde die Veranstaltung letztlich für einen größeren Personenkreis
als der garantierten Teilnehmerzahl ausgerichtet, so erfolgt die Speiseabrechnung nach der
Anzahl der an der Veranstaltung tatsächlich teilgenommenen Personen auf Basis der im
Angebot festgelegten Preise pro Person.
V. Rücktritt und Vertragsauflösung
V.1) Der Veranstalter hat grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen vom
abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes richtet sich die
Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Veranstaltungstag und den gegenständlichen
AGB. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform, wobei E-Mail genügt.
Für den Fall des Rücktrittes beträgt die Stornogebühr
– bis 18 Monate vor dem angegebenen Veranstaltungstag 40 %
– bis 14 Monate vor dem angegebenen Veranstaltungstag 60 %
– bis 52 Wochen vor dem angegebenen Veranstaltungstag 80 %
– ab der 25. Woche vor dem angegebenen Veranstaltungstag 100 %
jeweils von der vereinbarten Auftragssumme inkl. Ust in der gesetzlichen Höhe.
V.2) Himmelblau Rust ist berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag aus wichtigen Gründen
mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wobei eine Auflösungserklärung per E-Mail an die
Himmelblau Rust bekannte E-Mail-Adresse der Veranstalter (oder eines von ihnen)
ausreichend ist. Die Auflösungserklärung gilt mit Absendung eines diesbezüglichen E-Mails
als zugekommen.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn
a) die Ausführung der Leistung durch Himmelblau Rust aus Gründen, die der Veranstalter zu
vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von sieben Tagen weiter
verzögert wird
b) der Veranstalter fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von
sieben Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag (wie zB Zahlung der 2.
Anzahlung oder eines sonstigen fälligen bzw. fällig gestellten Betrages oder Verletzungen der
Mitwirkungspflichten, etc.) verstößt
c) über das Vermögen des Veranstalters (oder eines von ihnen) ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen mangels Vermögens abgewiesen wird
oder
d) der Veranstalter seine Zahlungen einstellt.
Im Falle einer Auflösung aus wichtigem Grund bleiben alle Entgeltansprüche von Himmelblau
Rust für die im Zeitraum bis zur Auflösungserklärung erbrachten Leistungen gegenüber dem
Veranstalter sowie allfällige Schadenersatzansprüche unberührt. Himmelblau Rust ist im Falle
einer Auflösung aus wichtigem Grund berechtigt, ihre Entgeltansprüche für die im Zeitraum bis
zur Auflösungserklärung erbrachten Leistungen gegenüber dem Veranstalter nach dem unter
Punkt V.1.) dargestellten Berechnungsmodus für die zu berechnende Stornogebühr
abzurechnen.
Neben allen Entgeltansprüchen von Himmelblau Rust sowie a l l f ä l l i g e n
Schadenersatzansprüchen trägt der Veranstalter im Falle der Auflösung aus wichtigem Grund
jedenfalls auch sämtliche bereits entstandenen Spesen und Barauslagen, bereits erbrachte
Leistungen Dritter sowie eventuelle sonstige Stornokosten.
V.3) Himmelblau Rust hat auch dann Anspruch auf das vertraglich zustehende Honorar, wenn
infolge eines Umstandes, der nicht von Himmelblau Rust zu vertreten ist, die Veranstaltung
nicht bzw. nicht termingerecht oder nicht in der vertraglich festgelegten Art und Weise
durchgeführt werden kann.
V.4) Für den Fall der höheren Gewalt, worunter insbesondere alle vom Parteiwillen unabhängigen
Umständen anzusehen sind, die nachweislich die Möglichkeit des Himmelblau Rust, den
Auftrag vereinbarungsmäßig zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen oder unmöglich
machen, so etwa Erdbeben, Feuer, Überschwemmung, sonstige Naturkatastrophen, Unruhen,
Epidemien, Pandemien, staatlich/behördliche Regelungen/ Beschränkungen, staatliche/
behördliche Entscheidungen oder sonstige staatliche/behördliche Maßnahmen (unabhängig
von ihrer Rechtmäßigkeit), Betriebsunterbrechungen, Streik, terroristische Angriffe,
notwendige Reparaturarbeiten, Betriebsstörungen, Aussperrung und auch jegliche sonstige
Ereignisse ähnlicher oder nicht ähnlicher Art, die als vom Parteiwillen unabhängige Umstände
zu qualifizieren sind, haben die Vertragsparteien einander unverzüglich zu benachrichtigen.
Für den Fall der höheren Gewalt ist Himmelblau Rust zur Verlängerung der Liefertermine und
-fristen nach Maßgabe des Umfanges und Andauernd dieser Umstände und ihrer Folgen
berechtigt und der Veranstalter in diesem Zusammenhang verpflichtet, einen von zumindest
drei von Himmelblau Rust vorgeschlagenen alternativen Veranstaltungsterminen/
Hochzeitsterminen auszuwählen, ohne dass dem Veranstalter ein Rücktrittsrecht vom Vertrag
der ein Schadenersatzanspruch daraus entstünde. Das Himmelblau Rust ist berechtigt, als
alternative Veranstaltungstermine/Hochzeitstermine auch Termine an Wochentagen und auch
Termine in dem auf das ursprüngliche Veranstaltungsjahr folgenden Jahr vorzuschlagen.
VI. Gewährleistung / Schadenersatz / Haftung
VI.1) Himmelblau Rust leistet nach Maßgabe dieser AGB und des abgeschlossenen Vertrages
Gewähr für seine Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen,
sofern gegen die Vorgaben / Pläne oder die ausdrücklichen Anweisungen von Himmelblau
Rust, seinen Mitarbeitern oder sonstige von ihm im eigenen Namen beauftragte Dritte
verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhaften Auftragsausführungen durch beigezogene Dritte,
insbesondere solche, welche von Himmelblau Rust (Catering-Partner) oder auch vom
Veranstalter direkt (zB DJ) beigezogen wurden. Auch für Fehler, die auf Informationen,
Empfehlungen und Weisungen des Veranstalters zurückzuführen sind, wird keine Haftung
übernommen. Für Schäden durch seine eigenen Leistungen haftet Himmelblau Rust
grundsätzlich nur dann, wenn Himmelblau Rust Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte
Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
Aus eventuellen, freiwilligen Leistungen von Himmelblau Rust entsteht jedenfalls keinerlei
Rechtsanspruch und wird für allfällige Mängel und Schäden aus freiwilligen Leistungen in
keinem Fall gehaftet.
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Veranstalters gegenüber Dritten sind
vom Veranstalter auf dessen Kosten unverzüglich gegen diese direkt geltend zu machen.
VI.2) Der Veranstalter ist für die pünktliche (innerhalb von drei Tagen), vollständige sowie
unbeschädigte Rückgabe allfälliger Leihartikel verantwortlich. Beschädigte, verlorene oder
verschenkte Leihartikel sind vom Veranstalter zu ersetzen und werden in Rechnung gestellt.
Für Schäden, die durch den Veranstalter, seine Gäste oder durch sonstige Dritte, welche im
Rahmen des mit Himmelblau Rust abgeschlossenen Vertrages im Interesse des Veranstalters
tätig werden (zB DJ´s), verursacht werden, etwa Schäden in oder an der
Veranstaltungslocation, Reinigungsgebühr, kaputte Möbel, etc. haftet der Veranstalter.
VI.3) Himmelblau Rust übernimmt keinerlei Haftung für Verlust und Beschädigung eingebrachter
Gegenstände (Dekoration, Technik, Geschenke, Kleidung, Wertsachen, Fotoapparate, etc.).
VII. Sonstiges
VII.1) Mitbringen eigener Speisen und Getränke: Das Mitbringen von eigenen Speisen und
Getränken des Veranstalters ist ausnahmslos nicht gestattet.
VII.2) Catering-Partner: Himmelblau Rust arbeitet ausschließlich mit seinen Catering-Partnern im
Hinblick auf Speisen / Catering zusammen. Daher ist die Buchung einer dieser Catering-
Partner verpflichtend. Externe Catering-Anbieter sind – soweit nicht ausnahmsweise eine
anderslautende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde – im Himmelblau Rust
ausgeschlossen. Die Auswahl des jeweiligen Catering-Partners, der die Hochzeit /
Veranstaltung beliefert, hängt von den freien Termin des Caterers und der Art des Essens ab
und wird durch das Himmelblau Rust nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt getroffen.
Die Catering-Partner handeln auf eigene Verantwortung und ist eine Haftung des Himmelblau
Rust für eine jede Art von Schäden und Nachteilen, welche durch die Catering-Partner
versucht werden, ausnahmslos ausgeschlossen. Das Himmelblau Rust übernimmt sohin
keine wie auch immer geartete Haftung für die Leistungen der Catering-Partner.
VII.3) Öffnungszeiten: Die gebuchten Räumlichkeiten des Himmelblau Rust stehen am Tag der
Veranstaltung zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis spätestens 4.00 Uhr des darauf
folgenden Tages zur Verfügung (Verlängerung nur nach vorheriger Absprache). Der Stadl
kann am Veranstaltungstag im Zeitraum von zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis
spätestens 22.00 Uhr genützt werden. Der Hofbereich kann am Veranstaltungstag im
Zeitraum von zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis spätestens 24.00 Uhr genützt
werden. Ab 24.00 Uhr kann der Hofbereich ausschließlich für kurze Zeit (zum Frischluft
schnappen, zum Rauchen, etc.) genutzt werden, wobei ab 24.00 Uhr der Zugang zum Hof
ausschließlich über die Rauchküche möglich ist. Ab 24.00 Uhr ist das Haupttor
(ausgenommen Fluchtwege) zum Conradplatz 9 hin geschlossen.
VII.4) Musik / Lärmschutz: Im Zusammenhang mit dem Abspielen von Musik oder der Aufführung
musikalischer Darbietungen ist den Anweisungen von Himmelblau Rust oder von diesem
beauftragter Dritter ausnahmslos Folge zu leisten. Auf die Hintanhaltung ungebührlicher
Lärmentwicklung ist stets Rücksicht zu nehmen, den diesbezüglichen Anweisungen von
Himmelblau Rust, dessen Mitarbeitern oder von durch Himmelblau Rust beauftragte Dritte ist
ausnahmslos Folge zu leisten. Für wie auch immer geartete Schäden oder Nachteile,
insbesondere auch Strafen aus einer ungebührlichen Lärmentwicklung oder Überschreitung
diesbezüglicher, gesetzlicher Vorschriften haftet ausschließlich der Veranstalter oder die von
diesem direkt beigezogenen Dritten (etwa DJs). Der Veranstalter ist verpflichtet, die
geplanten musikalischen Aufführungen und sonstigen Darbietungen dem Himmelblau Rust bis
längstens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen und allfällige hiezu notwendige
Einwilligungen / Genehmigungen nachzuweisen. Nötige technische Anforderungen (zB Strom,
etc.) sind spätestens vier Tage vor Veranstaltungsbeginn mit Himmelblau Rust abzustimmen.
VII.5) Datenschutz: Der Veranstalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass
Himmelblau Rust die vom Veranstalter bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail,
Daten für Kontoüberweisungen) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des
Veranstalters sowie für eigene Werbezwecke, automationsunterstützte Mittel, speichert und
verarbeitet. Der Veranstalter ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Himmelblau Rust die
Daten des Veranstalters, insbesondere die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten,
so lange aufbewahrt, als dies zur Erfüllung vertraglicher bzw. gesetzlicher Verpflichtungen
erforderlich ist. Der Veranstalter ist ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm elektronisch
Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Himmelblau Rust ist berechtigt, bei
allen im Leistungsumfang inbegriffenen Leistungen für sein Unternehmen zu werben oder
gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Veranstalter dafür ein
Entgeltanspruch zusteht. Der Veranstalter erklärt sich bereit, zumindest ein Hochzeitsfoto zur
Verfügung zu stellen, welches auf der Website von Himmelblau Rust unbefristet veröffentlicht
werden darf.
VIII. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Inanspruchnahme der von Himmelblau Rust
angebotenen Leistungen ergeben, sohin insbesondere auf die mit Himmelblau Rust abgeschlossenen
Verträge ist österreichisches Recht anwendbar, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der
Verweisungsnormen. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche Zuständigkeit des Landesgerichtes
7000 Eisenstadt vereinbart, soweit diese Vereinbarung im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
zulässig ist.
IX. Erklärung und Einverständnis AGB
Der Veranstalter erklärt, dass er vor Unterfertigung des Angebotes von Himmelblau Rust und der
gegenständlichen AGB die gegenständlichen AGB gelesen hat, verstanden hat und mit diesen
einverstanden ist. Änderung der AGBs vorbehalten.
X. Geheimhaltung
Der Veranstalter verpflichtet sich, allfällige Geschäftsgeheimnisse, Unterlagen und/oder sonstige
Interna von Himmelblau Rust, welche ihm im Rahmen der Ausführung des geschlossenen Vertrages
zur Kenntnis gelangt sind, vertraulich und geheim zu behandeln und diese in keiner Form
weiterzugeben. Dieser Verpflichtung besteht uneingeschränkt auch nach der Beendigung des
Vertragsverhältnisses, unabhängig von der Art oder dem Grunde der Beendigung.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen AGB rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame
Bestimmung durch eine dieser in der wirtschaftlichen Auswirkung möglichst gleichkommende
rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen.
Veranstalter Himmelblau Rust, Inhaberin Nicole Lackner
Stand: Jänner 2022